Allgemeine Geschäfts – Verkaufs- und Garantiebestimmungen
Sofern nicht
etwas anderes vereinbart ist, wird entsprechend dem ausgestellten Muster oder
Modell geliefert. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur und Verarbeitung
sind vorhanden.
Auf OBI, Bauhaus
oder andere Produkte, die vom Kunden gekauft oder gewünscht werden, übernimmt
die Empire GmbH keine Haftung.
Reklamationen
sind innerhalb von acht Tagen nach erhalten der Ware geltend zu machen. Später
zum Vorschein kommende Mängel, d.h. während der Garantiedauer von zwei Jahren
für unsichtbare Mängel, sind sofort nach Feststellung zu melden.
Falls SIA Normen
eingehalten werden sollen, muss dies ausdrücklich im Werkvertrag stehen.
Mängel werden
von der Firma Empire GmbH im Rahmen der Garantie kostenlos behoben, wenn Sie es
nicht vorziehen, Ersatz durch mangelfreie Ware zu leisten. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Von der Garantie
ausgenommen sind Schäden, die durch Abnützung, Alterung und unsachgemässer Behandlung
entstanden sind. Die Garantie erlischt, wenn die Ware trotz erkennbarer Mängel
vom Kunden weiterverarbeitet/ geändert werden oder nicht durch die Empire oder
den Hersteller stehen.
Alle Preise
verstehen sich rein Netto, gemäss Offerte inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer
(MWST).
Bis zu
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Empire
GmbH. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Käufers, die Eintragung im Register
des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen, sofern die Forderung als gefährdet
erachtet wird.
Ungerechtfertigten
Skontoabzüge werden nachverrechnet mit einer zusätzlichen Umtriebsentschädigung
von 50.- CHF